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Reklamationsordnung – Zustellung von Sendungen

 1. Einleitende Bestimmungen

  1. Diese Reklamationsordnung regelt die Beziehung zwischen der Firma Notino Deutschland und Österreich GmbH, mit Sitz in der Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart, HRB 762098, als Verkäufer und Betreiber des Online-Shops www.notino.de (im Folgenden „Verkäufer“ genannt), und dem Kunden, der mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abschließt (im Folgenden „Verbraucher“ genannt).
  2. Diese Reklamationsordnung ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers und legt die Regeln und Verfahren für die Bearbeitung von Reklamationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren fest, insbesondere in Fällen von Nichtlieferung, Beschädigung oder unvollständiger Lieferung der Sendung.
  3. Diese Reklamationsordnung ist für alle Verbraucher des Verkäufers verbindlich und ergänzt ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten, die durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften festgelegt sind.
  4. Die Bestimmungen dieser Reklamationsordnung gelten entsprechend auch für Einkäufe, die über die Kundenhotline oder in ausgesuchten stationären Geschäften getätigt werden, sofern die Lieferung der Ware gewährleistet ist.

2. Verantwortung für die Zustellung

  1. Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Zustellung der Ware an den Verbraucher verantwortlich.
  2. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht erst zum Zeitpunkt ihres tatsächlichen Empfangs durch den Verbraucher auf diesen über.
  3. Der Verbraucher hat das Recht, gesetzliche Rechtsmittel geltend zu machen (Reparatur, Austausch, Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag).

3. Pflichten des Verbrauchers bei Reklamationen bezüglich der Lieferung

1. Der Verbraucher ist verpflichtet, mit dem Verkäufer bei der Einleitung und Durchführung des Reklamationsverfahrens gegenüber dem Transportunternehmen im erforderlichen Umfang zu kooperieren. Dazu zählt insbesondere Folgendes:

    1. Rechtzeitige Meldung des Problems – ohne unangemessene Verzögerung nach Entdeckung der Nichtlieferung, Beschädigung oder eines anderen Lieferproblems, spätestens jedoch innerhalb der im Dokument „Übersicht über die Reklamationsfristen nach Transportunternehmen“ angegebenen Fristen.
    2. Dokumentation des Falles:
      1. Fotos des Pakets, der Verpackung und des Inhalts,
      2. Foto des lesbaren Transportetiketts (Aufklebers), das eine eindeutige Identifizierung der Sendung ermöglicht,
      3. Aufbewahrung der Originalverpackung bis zur Schadensregulierung,
      4. Bereitstellung zusätzlicher Informationen (z. B. Umstände des Empfangs, Name der Person, die die Lieferung entgegengenommen hat).
    3. Eidesstattliche Erklärung – Wenn der Zusteller angibt, dass die Sendung zugestellt wurde, kann der Verbraucher aufgefordert werden, eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen, dass er die Sendung nicht angenommen hat. Ohne diese Erklärung kann die Reklamation nicht bearbeitet werden.
  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, Liefermängel über die auf der Website des Verkäufers angegebenen Kontaktkanäle zu melden. Dies umfasst insbesondere Folgendes: 
    1. per E-Mail an: [email protected]
    2. telefonisch über die Kundenhotline: 069-17008385

Mitteilungen, die in anderer Form eingereicht werden, müssen vom Verkäufer nicht akzeptiert werden, sofern sie keine ordnungsgemäße Einleitung des Reklamationsverfahrens ermöglichen.

  1. Wenn die Verpackung der Sendung sichtbar beschädigt ist oder der Verbraucher Zweifel an der ordnungsgemäßen Zustellung hat, ist er verpflichtet, dies im Übergabeprotokoll des Transportunternehmens (POD – Proof of Delivery) zu vermerken. Dem Verbraucher wird gleichzeitig empfohlen, die Sendung bei offensichtlicher Beschädigung nicht anzunehmen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann die Bearbeitung der Reklamation gegenüber dem Transportunternehmen erschweren oder verlängern, ohne dass dadurch die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beeinträchtigt werden.

4. Verfahren zur Bearbeitung von Reklamationen

1. Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen vom Verbraucher leitet der Verkäufer ein Reklamationsverfahren gegenüber dem Transportunternehmen ein.

2. Der Verkäufer informiert den Verbraucher über den Verlauf des Verfahrens und dessen Ergebnis.

3. Die Reklamation wird unverzüglich bearbeitet, spätestens jedoch 30 Tage nach ihrer Einreichung, wobei diese Frist ab dem Zeitpunkt läuft, zu dem der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer den für die Einleitung des Verfahrens erforderlichen Kooperationswillen gezeigt und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.

4. Eine fehlende Kooperation seitens des Verbrauchers kann zu einer Verlängerung oder Verhinderung der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen führen, ohne dass dadurch die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beeinträchtigt werden.

5. Grenzen der Pflichten des Verbrauchers

Die in dieser Reklamationsordnung festgelegten Pflichten sind angemessen und ihre Nichterfüllung kann für sich genommen nicht zum Erlöschen der gesetzlichen Rechte des Verbrauchers führen.

6. Schlussbestimmungen

Diese Reklamationsordnung tritt zum 1.11.2025 in Kraft und ist für alle nach diesem Datum abgeschlossenen Vertragsverhältnisse verbindlich.

 

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